Vorverurteilung mit doppeltem Boden
Ein Untersuchungsrichter, der sich an Blut erfreut, extra nach Paris zu einer Guillotinierung fährt, hat den Angeklagten schon geistig verurteilt, bevor der vor ihn hintritt. Das heißt vorgeführt wird aus der Untersuchungshaft. Für einen Mord hat er schon seine nach 27 Jahren beendete Haftstrafe abgebüßt. Nun wird Anton Gschmeidler eines neuen Mordversuchs beschuldigt. An seiner … Vorverurteilung mit doppeltem Boden weiterlesen
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