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Zwei Kinder schauen in ein Smartphone
Zwei Kinder schauen in ein Smartphone
16.09.2025

Digitale Altersbeschränkungen: Auf Kinderrechte achten!

Unicef Österreich begrüßt Initiativen von EU & Regierung zum digitalen Kinderschutz, pocht aber auf Einhaltung von Kinderrechten auch im digitalen Raum.

Social Media Plattformen spielen eine große Rolle bei Kindern und Jugendlichen. Diese bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu lernen, sich zu informieren, sich mit Gleichaltrigen zu vernetzen und auszutauschen, sowie sich auszudrücken oder zu spielen. Gleichzeitig birgt die Onlinewelt viele Gefahren, wie Cybermobbing, unangemessene Inhalte sowie sexuelle Belästigung. Kinder und Jugendliche müssen vor diesen Gefahren geschützt und gut in der digitalen Welt begleitet und einbezogen werden – Kinderrechte gelten auch online.

In Diskussion sind derzeit häufig technische Schutzmechanismen wie eine verpflichtende Altersverifizierung oder die Anhebung des Alters für die Nutzung von Social Media, auch in Zusammenhang mit nicht-kindgerechter Algorithmen sowie Auswirkungen auf die mentale Gesundheit junger Menschen.

Bild-Montage aus Social-Media-Logos und einem Verbotsschild mit der Schrift:
Bild-Montage aus Social-Media-Logos und einem Verbotsschild mit der Schrift: „Kein Zutritt unter 16“

Kinderschutz: Alters-Checks

UNICEF Österreich begrüßt das Bestreben der Europäischen Kommission sowie der Bundesregierung digitale Plattformen für Kinder und Jugendliche sicherer zu gestalten. Es ist für Kinderschutz Online wichtig, nur altersadäquaten Zugang zu ermöglichen. Bei der Ausgestaltung und Wahl der Altersverifikation sind neben Kinderschutz jedoch weitere Kinderrechte zu berücksichtigen. So ist etwa darauf zu achten, dass Privatsphäre und Datenschutz sowie durch eine kindgerechte Ausgestaltung digitaler Räume das Recht auf Information aller Kinder ohne Diskriminierung gewahrt werden. Weiters sollten auf den Plattformen altersadäquate Inhalte zu finden sein. „Kinder können online wichtige digitale Skills erlernen – es gilt dafür altersgerechte geschützte digitale Räume zu schaffen. Altersbeschränkungen alleine sind jedoch nicht ausreichend, um Risiken zu begegnen. Es braucht zudem weitere Maßnahmen, wie die Förderung der Medienbildung bei Kindern, Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Pädagog:innen“, so Klara Krgović-Baroian, stellvertretende Teamleiterin von Advocacy & Kinderrechte bei Unicef-Österreich.

Kinder und Jugendliche einbeziehen

Die verschiedenen Interessengruppen wie Politik und Unternehmen müssen mit Expert:innen und anderen Stakeholder:innen zusammenarbeiten, um mehr wissenschaftliche Grundlagen und Daten zu dem Thema zu generieren und in der Folge technisch realisierbare Lösungen für die Altersverifizierung angepasst an die einzelnen Plattformen und deren Inhalte zu entwickeln, welche die Rechte der Kinder respektieren. „Dabei ist es wichtig, auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen einfließen zu lassen. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen stellen sicher, dass alle Maßnahmen ihren Ansichten, Bedürfnissen und Lebensrealitäten Rechnung tragen.“

Screenshot der Petititon des Künstler:innen-Kollektivs
Screenshot der Petititon des Künstler:innen-Kollektivs „Die Schweigende Mehrheit“

Petition für TikTok-Verbot usw.

Seit wenigen Tagen läuft online eine Petition des Künstler:innen-Kollektivs „Die schweigende Mehrheit“ zu noch weitergehenderen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum. Unter anderem heißt es in der Begründung: „In zähem Ringen zwischen den Plattformen und Vertreter*innen eines den Menschenrechten und Kinderrechten verpflichteten Internets wurden letztes Jahr EU-weit gültige Regeln beschlossen. Doch noch beschränkt sich die Praxis darauf, dass Plattformen gemeldeten strafbaren Content löschen müssen.

Damit wird die Verantwortung dafür, Jugendschutz und Strafrecht auch online Geltung zu verschaffen, den Kindern und Jugendlichen selbst zugeschoben. Sie selber müssen Verstörendes melden, nachdem sie es gesehen und identifiziert haben. Damit verstoßen Plattformen und auch Gesetzgeber*innen, die sie nicht angemessen regulieren, gegen die UN-Kinderrechtskonvention insbesondere gegen die Artikel 3, 4, 16, 17, 18 und 19, die Staaten dazu verpflichten, mit ihrer Gesetzgebung für das Kindeswohl, den Schutz der Privatsphäre der Kinder und den Schutz vor geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung zu sorgen.

Wir sind überzeugt davon, dass sofortige Maßnahmen nötig sind, um Kinderrechte und Jugendschutz auch im digitalen Raum zu garantieren. Auch zum Schutze unserer Demokratie, damit junge Menschen ihr Weltbild aus gut recherchierten und juristisch verantworteten Informationen zusammensetzen können.“ – Mehr dazu in einem eigenen Beitrag, unten verlinkt.

kijuku_heinz