Zum Tag der Kinderrechte – 20. November – verlangen KiWi (Kinder in Wien) und St. Nikolausstiftung: Mindestens 1 % des BIP (Bruttoinlandsprodukts) für Kindergärten.
373.881 Kinder haben im Kindergarten- und Hortjahr 2020/21 österreichweit einen Kindergarten, eine Kleinkindergruppe oder einen Hort besucht (Quelle: Statistik Austria). 2020 hat uns auch die Corona-Pandemie mit voller Wucht erwischt und aufgezeigt, wie wichtig verlässliche außerfamiliäre Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für das Kindeswohl sind. Vor diesem Fakten-Hintergrund melden sich vor dem Tag der Kinderrechte – 20. November (an diesem Tag wurde vor 32 Jahren die Kinderrechtskonvention der UNO in der Generalversammlung verabschiedet) – zu Wort.
Wer die Berichterstattung in den vergangenen Wochen und Monaten verfolgt hat, kann die Appelle seitens Vertreter:innen der Elementarpädagogik sowie des Pflegepersonals nicht überhört haben“, so die beiden Organisationen, die mehr als 14.000 Kinder zwischen 0 und 10 Jahren in ihren Kindergärten und Horten gebildet und betreuen.
Die Rahmenbedingungen passen in beiden Arbeitsbereichen nicht. „Wir nehmen den Tag der Kinderrechte als Anlass, um an die politisch Verantwortlichen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, zu appellieren, den Fokus auf ein gesundes, faires und entwicklungsförderliches Aufwachsen eines jeden Kindes in Österreich zu legen.“
Vor knapp mehr als einem Monat gingen in Wien 5000 Elementarpädagog:innen, Assistent:innen und bildungspolitisch aktive Menschen auf die Straße, um einmal mehr auf die unzureichenden Rahmenbedingungen in der Institution Kindergarten hinzuweisen. Nicht einmal in Wien sind die Voraussetzungen für den Kindergartenbesuch einheitlich geregelt. Jede private Trägerorganisation ist darauf angewiesen, einen zusätzlichen Elternbeitrag einzuheben, um den Betrieb gewährleisten zu können. Rund 70% der Kinder zwischen 0 und 10 Jahren gehen in Wien in einen privaten Kindergarten oder Hort (Quelle: Statistik Austria). Beitragsfrei ist der Kindergartenbesuch aber nur für rund 30% der Kinder, die eine Einrichtung der Stadt Wien besuchen. Und der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt auch kein besseres oder gar einheitliches Bild.
Im Sinne des Rechtes des Kindes auf Bildung muss ein kostenfreier Besuch einer elementarpädagogischen Einrichtung das klare Ziel sein. Die bevorstehenden Verhandlungen zur 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bieten den geeigneten Anlass dafür, diese Initiative muss aber von allen Verantwortlichen in den Bundesländern gemeinsam erfolgen und mit Nachdruck verfolgt werden. Die Erhöhung des Budgets für elementare Bildung auf mindestens 1% vom BIP (BruttoInlandsProdukt) wird unumgänglich sein. Zum Vergleich: Die skandinavischen Vorzeigeländer Schweden und Norwegen geben 2% vom BIP für elementare Bildung aus.
„Viele Entscheidungen der letzten Monate wurden – und werden immer noch – ohne Rücksicht auf Bedürfnisse von Kindern entschieden. Mehr denn je fordern wir die PolitikerInnen auf, das Wohl der Kinder an die erste Stelle zu stellen und alle Entscheidungen mit dem Bewusstsein, die Kinderrechte zu wahren, zu prüfen und danach zu treffen“, so KiWi und St. Nikolausstiftung.
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