Von Australien bis Europa – schon neue Regelungen und viele Diskussionen um ein Mindestalter, das an sich schon gilt. Offen ist Um- und Durchsetzbarkeit.
Die einen – Australien – haben es schon beschlossen. Dort gilt Social Media erst ab 16 Jahren seit 10. Dezember des Vorjahres (2025). In verschiedenen europäsichen Ländern werden unterschiedliche Altersgrenzen diskutiert: 16, 15, 14, 13… – 14 lautet der Vorschlag vom unter anderem für Digitalisierung zuständigen Staatssekretär Alexander Pröll.
Nur: Während die US-amerikanischen Plattformen wie Instagram als Mindestalter für den Beitritt von 13 angeben, gilt in Österreich – eigentlich – ohnehin 14 als untere Altersgrenze!
„Für Nutzer:innen in Europa wird das Mindestalter durch die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Dieser zufolge müssen alle Nutzer:innen ausdrücklich zustimmen, dass ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnort) an Soziale Netzwerke übermittelt und von diesen verarbeitet werden“, weist Safer Internet auf seiner Website – detaillierter Link am Ende des Beitrages – hin.
Safer Internet listet auf dieser erwähnten Site auch die Nutzungsbedingungen der Plattformen selber in Bezug aufs Mindestalter auf:
WhatsApp: Mindestalter 13 Jahre, in Österreich 14 Jahre, „wobei auch jüngere Kinder die App problemlos installieren und nutzen können. WhatsApp empfiehlt Kindern unter 18 Jahren, die Nutzungsbedingungen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten durchzulesen.
YouTube: Mindestalter 14 Jahre, ist auch das Alter, ab dem in Österreich die Verwaltung eines eigenen Google-Kontos möglich ist – und ein solches ist für die eigenständige Anmeldung bei YouTube erforderlich. „Allerdings benötigen Unter-18-Jährige laut Nutzungsbedingungen dennoch die Erlaubnis ihrer Eltern, um YouTube nutzen zu dürfen. Ist das Kind noch nicht 14, können die Eltern mit der App Google Family Link ein Google-Konto für ihr Kind einrichten und dieses verwalten. Für jüngere Kinder können Eltern zudem ein Benutzerkonto auf YouTube Kids einrichten.
Instagram: Mindestalter 13 Jahre, wobei bei der Registrierung das Geburtsdatum angegeben werden muss. Dasselbe gilt für das ebenfalls zum Meta-Konzern gehörende Netzwerk Facebook. Jüngeren Kinder ist die Nutzung beider Dienste untersagt: Meta gibt an, Konten von Kindern unter 13 Jahren bei Bekanntwerden sofort zu löschen. Bei Instagram werden die Accounts von Nutzer:innen, die jünger als 18 sind, zudem automatisch auf „privat“ gestellt: Dadurch können nur Freund:innen die veröffentlichten Inhalte sehen. Dies kann allerdings jederzeit in den Einstellungen geändert werden, d.h. auch Unter-18-Jährige können ihr Konto problemlos öffentlich machen.
Snapchat: Mindestalter 13 Jahre, wer unter 18 ist, darf die App zudem nur mit Einwilligung der Eltern nutzen. Das Alter wird bei der Registrierung zwar abgefragt, aber nicht überprüft.
TikTok: Mindestalter 13 Jahren, TikTok gibt an, die Konten Minderjähriger gegebenenfalls zu schließen. Je nach Alter ist zudem der Zugang zu bestimmten Funktionen eingeschränkt: So kann die Direktnachrichtenfunktion erst ab 16 Jahren genutzt werden, einen Livestream zu hosten oder virtuelle Geschenke zu machen ist überhaupt erst ab 18 möglich.
„Auch wenn viele Soziale Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen ein offizielles Mindestalter von 13 Jahren angeben, gilt für österreichische Nutzer:innen immer mindestens das gesetzlich festgelegte Mindestalter von 14 Jahren!“, so nochmals Safer Internet ausdrücklich.
saferinternet.at –> mindestalter
schau-hin.info –> ab-welchem-alter
„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des – deutschen – Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von ARD und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse.
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