„Reformpartnerschaft“: Behindertenanwältin empfiehlt Überarbeitung der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, fordert anlässlich der laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unübersichtlich, belastend und führt häufig dazu, dass notwendige Leistungen verspätet gewährt oder überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können. Viel zu oft hören Menschen mit Behinderungen: „Dafür sind wir leider nicht zuständig.“
„Die Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen darf nicht davon abhängen, welche Stelle zuständig ist“, betont Steger. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert klare, koordinierte und barrierefrei zugängliche Strukturen“, verlangte die Geleichbehandlungsanwältin namens aller Betroffenen.
Im Bildungsbereich zeige sich eine ähnliche Problematik der geteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenztrennung erschwert eine durchgängige inklusive Schulpolitik und führt zu erheblichen Unterschieden in den Angeboten und Entscheidungswegen zwischen den Bundesländern. Obwohl der Bundesminister für Bildung bereits öffentlich Reformwillen bekundet hat, findet sich ein Bekenntnis zur Trennung noch in zahlreichen Regierungsprogrammen einiger Bundesländer.
Kinder mit Behinderungen werden zudem weiterhin zu oft in eigene Schulformen verwiesen, obwohl inklusive Bildung sowohl internationaler Standard als auch rechtlich vorgesehen ist. „Solange Bund und Länder einander im Bildungsbereich Zuständigkeiten zuschieben, bleibt eine wirksame Umsetzung inklusiver Strukturen blockiert“, betont Steger. Es brauche bundeseinheitliche Vorgaben und harmonisierte Umsetzungsschritte, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Auch hier könnte die Reformpartnerschaft wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.
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