Österreichs Kinder- und Jugendanwält:innen diskutierten über Social Media, sprechen sich gegen ein generelles Verbot aus, wollen die Plattformen in die Pflicht nehmen. Kinder und Jugendliche sollen mitbestimmen und es braucht viel mehr Medienbildung.
Alle sind für Social-Media-Verbote für Kinder und junge Jugendliche. Diesen Eindruck könnte gewinnen, wer nur die mediale Berichterstattung verfolgt. Dass Kinder und Jugendliche selber es vielleicht nicht so sehen – kommt kaum vor. Und Fachleute, die mit jungen Menschen arbeiten und so manches nicht so eindimensional betrachten – nun auch sie werden selten zitiert.
Österreichs Kinder- und Jugendanwält:innen (KiJA), die einander von 16. bis 18. März – dieses Mal in Salzburg – zur sogenannten StändKo (Ständige Konferenz) trafen, widmeten den Großteil ihrer Tagung diesem hochaktuellen Thema. Und ließen die Öffentlichkeit über ein Mediengespräch wissen: Klar ist: Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) muss Maßstab allen staatlichen Handelns sein – auch in der Diskussion über ein allfälliges Social-Media-Verbot. „Ein solches Verbot greift massiv in zentrale Kinderrechte ein. Gefordert werden stattdessen eine konsequente Umsetzung bestehender Regelungen, Plattformregulierung, EU-weite Lösungen und eine Stärkung der Medienkompetenz.“
Es werde übrigens übersehen, so die Kinder- und Jugendanwaltschaften, „dass der Zugang zu Social Media für Minderjährige auf nationaler und europäischer Ebene längst streng geregelt ist. Gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) besteht faktisch bereits ein Verbot der eigenständigen Nutzung für unter 14-Jährige, sofern keine elterliche Zustimmung vorliegt. Darauf hat Kinder I Jugend I Kultur I Und mehr… schon in einem Beitrag vor dem Safer Internet Day hingewiesen – weiter unten verlinkt.
Übrigens „verpflichtet der europäische Digital Services Act (DSA) große Online-Plattformen ausdrücklich dazu, Risiken für Kinder gezielt zu minimieren und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten“, ergänzten die unabhängigen Kinder- und Jugendanwält:innen.
Dass Plattformanbieter das Alter der Nutzer:innen derzeit oftmals durch die Abfrage hochsensibler, personenbezogener Daten – wie etwa durch KI-gestützte Gesichtserkennung oder Ausweisscans – überprüfen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen strikt abzulehnen und erweist sich zudem als kontraproduktiv, war ein weiteres Argument für die Skepsis gegenüber generellen Verboten. „Die aktuellen Herausforderungen lösen wir nicht durch reine Verbotsdebatten, sondern indem wir Betreiber algorithmusbasierter Plattformen zwingend in die Pflicht nehmen. Regulierung muss gezielt dort ansetzen, wo konkrete Gefährdungspotenziale bestehen – insbesondere bei Plattformdesigns, die auf maximale Verweildauer und Aufmerksamkeitsbindung ausgerichtet sind“, sagte Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt aus Wien.
Zwar sind Risiken im digitalen Raum – wie Cybermobbing, Hassrede oder psychischer Druck – reale Gefahren, die konsequente Schutzmaßnahmen erfordern. Ein pauschales Verbot würde junge Menschen jedoch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen und wichtige Kinderrechte, wie das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung sowie Freizeit und Spiel, unverhältnismäßig einschränken.
„Alle reden über ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige – bis jetzt fehlt uns jedoch eine Definition, welche Dienste von diesem Verbot umfasst sein sollen. Social Media reicht von problematischen Kurz-Videos bis hin zu seriöser Wissensvermittlung und Messenger- Diensten. Uns muss bewusst sein, dass es enorm schwierig wird, hier eine Trennlinie zwischen verbotenen Social-Media-Diensten und erlaubten – ja sogar erwünschten – Bildungs- und Teilhabeangeboten zu ziehen“, gab Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger zu bedenken.
„Wir dürfen nicht versuchen, einen gesamtgesellschaftlichen Mangel an Medien- und Handlungskompetenz einseitig jungen Menschen oder deren familiärem Umfeld zuzuschreiben. Wirksamer Schutz wird nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Befähigung und Aufklärung nachhaltig erreicht. Ein Ausschluss aus der digitalen Welt würde grundlegende Kinderrechte massiv beschneiden. Was wir dringend benötigen, ist ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz auf digitaler Ebene“, forderte Steiermarks Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac.
Übrigens haben am diesjährigen internationalen Safer Internet Day (10. Februar 2026, immer zweiter Dienstag im Februar) Jugendlichen des neuen Jugendbeirates der Österreich-Sektion von Unicef (United Nations International Children’s Emergency Fund; Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) kurz gefasst gefordert: „Wir brauchen Medienbildung und -kompetenzen statt Verbote!“ (Link zum ausführlichen Beitrag oben.)
Die BundesJugendvertretung, die gesetzliche Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen (übrigens gilt das bis 30 Jahre!) in Österreich, lädt in der ersten Junihälfte (10. – 12. Juni) zur Österreichischen Jugendkonferenz mit dem Thema „Social Media, digitale Teilhabe und EU“, dieses Mal in St. Pölten – Infos in einem Link am Ende des Beitrages.
Eine neue Herausforderung stellt mit Sicherheit auch die Nutzung KI-gestützter Algorithmen und Inhalte dar, die zunehmend die digitale Umgebung von Kindern und Jugendlichen und deren Informationsflüsse beeinflussen. Desinformation und Manipulation bergen immense Risiken und es braucht geeignete Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche auch im Umgang mit KI zu schützen und zu stärken. Gerade der Umgang mit Künstlicher Intelligenz sollte eine schulische Kernaufgabe werden, damit ungleiche Bildungschancen nicht zusätzlich befeuert werden.
„Wir als Kinder- und Jugendanwaltschaften haben nicht festgestellt, dass junge Menschen in den aktuellen, schon sehr weit fortgeschrittenen politischen Diskurs miteinbezogen wurden. Das wäre aber essentiell, da sie das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Beteiligung in dieser Debatte haben: Denn sie sind in erster Linie betroffen“, machte die gastgebende Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger auf ein bisheriges großes Versäumnis in dieser Verbots-Debatte aufmerksam.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Netzwerk der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften personell stark erneuert: In fünf von neun Bundesländern stehen mittlerweile neue Kinder- und Jugendanwält:innen an der Spitze der jeweiligen Landeseinrichtungen. Nichts desto trotz betonen die neun Kinder- und Jugendanwält: innen gemeinsam: „Wir werden nicht lockerlassen und weiterhin geeint, laut und beharrlich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen eintreten. Die UN-Kinderrechtskonvention muss in ganz Österreich die unumstößliche Basis unseres Zusammenlebens sein.“
In Zeiten multipler Krisen und knapper Kassen zeigt sich der wahre Stellenwert der Kinderrechte in unserer Gesellschaft. Derzeit wächst bundesweit der politische Druck, angesichts angespannter Budgets auch bei sozialen Ausgaben den Rotstift anzusetzen. Doch gerade jetzt, wenn finanzielle und personelle Ressourcen enger geschnürt werden und gesellschaftliche Spannungen zunehmen, muss der Fokus kompromisslos auf der Wahrung und Stärkung menschen- und kinderrechtlicher Standards liegen.
Alle neun Kinder- und Jugendanwält:innen fordern Bund und Länder auf, bei anstehenden Gesetzesreformen und Budgetentscheidungen die UN-Kinderrechtskonvention nicht als unverbindliche Empfehlung, sondern als verbindlichen Maßstab anzuwenden.
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