Kinder- und Jugendanwaltschaften bilanzieren zu 30 Jahre Ratifizierung der Kinderrechtskonvention in Österreich.
Vor fast 33 Jahren beschloss die UNO-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention (20. November 1989), in Österreich trat sie mit der Ratifizierung durch den Nationalrat fast drei Jahre später in Kraft – am 5. September 1992. Aus diesem Anlass zogen die Kinder- und Jugendanwaltschaften eine Art Bilanz.
Die Kinderrechte in Österreich umzusetzen und zu schützen ist auch nach 30 Jahren nicht viel leichter geworden. Dennoch blicken alle Kinder- und Jugendanwaltschaften positiv in die Zukunft. „Es gibt noch viel was wir erreichen können mit und für unsere Kinder, Enkelkinder und alle nachfolgenden Generationen!“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen Österreichs.
Die UN-Kinderrechtskonvention regelt vom Recht auf Bildung, über das auf Gesundheit bis hin zu jenem auf Spielen den gesamten Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen. Zentraler Bestandteil ist aber auch, dass Kinder nicht nur diese, sondern auch das Recht auf Mitsprache und Mitentscheidung haben.
„Alle Kinder haben Rechte und kein Kind darf diskriminiert werden.
Das Kindeswohl muss immer im Mittelpunkt stehen.
Alle Kinder haben ein Recht darauf zu leben und sich bestmöglich entwickeln zu können.
Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, bei allen es betreffenden Entscheidungen gehört und ernst genommen zu werden. An diese zentralen Grundsätze müssen wir die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich messen“, stellen die Kinder- und Jugendanwaltschaften aller Bundesländer fest.
Fakt ist: die Lage der Kinderrechte in Österreich hat sich, auch durch den Einsatz der Kinder- und Jugendanwaltschaften, in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert. Genauso klar ist aber auch, dass wir bei weitem noch nicht am Ziel angelangt sind. „Es ist noch viel zu tun, bis wir tatsächlich davon ausgehen können, dass die Kinderrechte in Österreich effektiv umgesetzt sind. Noch immer sehen wir große Lücken bspw. im Bereich der formellen und informellen Bildung oder der Kinder- und Jugendhilfe. Da müssen wir bei der Berücksichtigung der Kinderrechte insbesondere hinsichtlich einer gelebten Partizipation noch nachschärfen“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen.
Die vielen Krisen mit denen wir aktuell konfrontiert sind treffen gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft besonders hart. Das merkt man nicht zuletzt an den Folgen der Pandemie, durch die psychische Belastungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen stark gestiegen sind. Auch die abermals gestiegene Kinderarmut ist aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ein Problem, das entschlossen angegangen werden muss. „Hier müssen wir so schnell wie möglich handeln und das Kindeswohl in seiner Rolle als soziales Grundrecht ernst nehmen. Wir haben im Sinne des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips die Verantwortung, dass allen Kindern die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklung und Entfaltung zur Verfügung stehen“, so die Kinder- und Jugendanwält:innen.
Der Klimawandel ist immer noch die vermutlich größte Bedrohung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Auch in diesem Bereich wird es wichtig sein, die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, mutige Entscheidungen für die nächsten Generationen schon heute zu treffen. Dabei besteht nach Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern die gesetzliche Verpflichtung im Sinne der Generationengerechtigkeit zu handeln und somit auch zukünftige Beeinträchtigungen ernst zu nehmen.