Offener Brief an Bildungsminister kritisiert Mängel bei angekündigten Reformen.
Am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, gleichzeitig Europatag (5. Mai) weisen Organisationen (Österreichischer Behindertenrat, Diakonie, Lebenshilfe und Integration Österreich) aus diesem Bereich auf Mängel und Schwächen des vom Bildungsminister angekündigten Reformprozesses in Sachen Inklusiver Bildung hin.
Minister Christoph Wiederkehr sprach sich zwar für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der entsprechenden Handlungsempfehlungen aus und richtete vor knapp mehr als einem Monat Arbeitsgruppen zur Umsetzung ein. Aber „neben unzureichenden Partizipationsmöglichkeiten und fehlender Barrierefreiheit bei den Arbeitsgruppentreffen zeigen sich vor allem inhaltliche Mängel des vorgelegten Reformpakets“, heißt es in einer Medienaussendung am Dienstag (5. Mai 2026). „Während Maßnahmen wie der Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), die Neukonzipierung des SPF und Anpassungen in der Lehrer*innenausbildung angekündigt wurden, erweisen sich die vorliegenden Entwürfe in zentralen Punkten als nicht ausreichend inklusionsfördernd.“
So ist der Zugang zur Sekundarstufe II für Schüler*innen mit SPF bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. „Politische Bekenntnisse zur Inklusion müssen sich in konkreten, rechtsverbindlichen Regelungen niederschlagen. Entscheidend ist, dass Reformen nicht bestehende Sonderstrukturen verlängern, sondern den Zugang zu inklusiver Bildung im Regelschulsystem stärken“, wird Helene Jarmer, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats, in dieser Aussendung zitiert.
Um diese Forderung zu unterstreichen, verfasste der Österreichische Behindertenrat gemeinsam mit Diakonie Österreich, Lebenshilfe Österreich und Integration Österreich einen offenen Brief an Bildungsminister Christoph Wiederkehr, in dem es unter anderem heißt: „Eine Reform im Bereich inklusive Bildung muss sich daran messen lassen, ob sie den gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem stärkt, angemessene Vorkehrungen und notwendige Unterstützungsleistungen absichert und segregierende Strukturen schrittweise abbaut.
Für einen chancengleichen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schüler*innen mit SPF muss der Zugang zur Sekundarstufe II rechtlich abgesichert sein. Andernfalls „drohen“ zwei zusätzliche Jahre Exklusion in der Sonderschule. Ein verlängertes Schulbesuchsrecht darf nicht dazu führen, dass Schüler*innen mit SPF lediglich länger in segregierenden Strukturen verbleiben. Es braucht vielmehr einen rechtlich abgesicherten Zugang zur Sekundarstufe II im allgemeinen Bildungssystem, inklusive angemessener Vorkehrungen und notwendiger Unterstützungsleistungen. Und anstatt die Ergebnisse der Studie zur Vergabe des SPF im Rahmen der Neukonzipierung strukturiert abzuarbeiten, wird die Unterscheidung in Kinder, die „behindert genug“ sind, und in Kinder, die „nicht behindert genug“ für einen SPF sind, als Lösung präsentiert. Das ist unter keinen Umständen mit der UN-BRK vereinbar!
Unterstützung muss sich am individuellen Bedarf eines Kindes orientieren und darf nicht davon abhängen, ob ein Kind in eine defizitorientierte Kategorie passt. Die Reform des SPF darf nicht zu neuen Ausschlussmechanismen führen, sondern muss Ressourcen flexibel, bedarfsorientiert und ohne stigmatisierende Hürden bereitstellen.
Auch im Bereich der Lehrkräfteausbildung braucht es eine klare und verbindliche Ausrichtung auf inklusive Bildung. Inklusive Pädagogik darf nicht nur als Spezialthema einzelner Sonderpädagog*innen verstanden werden, sondern muss Grundkompetenz aller Lehrkräfte sein und daher verbindlich in der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Pädagoginnen verankert werden.“
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