Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert dringende Strukturreformen.
„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich.“ So fasst Christine Steger, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, den Erfahrungsaustausch mit mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich zusammen.
Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.
In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.
Besonders schwierig sei die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.
Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.
„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so die Behindertenanwältin in einer Medien-Aussendung am Montag (8. Juni 2026). Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.
Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:
„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.
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